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Besser Hilfe suchen: Hohe Suchtgefahr bei Online-Glücksspiel


Bild: Sina Schuldt/dpa

Als App, im Web, ob Sportwetten oder virtuelle Spielautomaten: Möglichkeiten, online zu spielen, gibt es viele. Das ist gefährlich. «Online-Glücksspiele haben ein erhöhtes Suchtpotenzial, weil sie fast immer und überall verfügbar sind und zu jeder Tages- und Nachtzeit am Smartphone, Tablet oder PC gespielt werden können», sagt eine Sprecherin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). «Durch die Anonymität im Netz und die virtuellen Geldeinsätze können sich Verluste schnell unkontrolliert erhöhen und in eine Schuldenfalle führen.»

Solche internetfähigen, vielseitig nutzbaren Endgeräte wie etwa das Smartphone erschwerten Spielsucht-Gefährdeten oder -Erkrankten das Aufhören, sagt Nina Romanczuk-Seiferth, Expertin für Verhaltenssüchte und Professorin für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der MSB Medical School Berlin. Anders sei es, wenn man etwa einfach das Casino meiden könne. Noch dazu nutzen die meisten Anbieter der Expertin zufolge Prinzipien der Manipulation, um die Spielenden zum Weitermachen zu animieren.

Was tun, um die ständige Verführung zu vermeiden? «Bestimmte Seiten auf dem Smartphone oder auf dem Computer sperren - oder die Endgeräte gar nicht mehr benutzen.» Realistisch sei das aber in der heutigen Zeit nicht unbedingt.

Wo kann man Hilfe finden?

Daher sollten sich Betroffene professionell beraten und helfen lassen. Die BZgA bietet unter www.check-dein-spiel.de einen Online-Selbsttest zum Spielverhalten und ein Online-Beratungsprogramm «Check out» an. Für Angehörige gibt es online das Programm «Time Out». Hier sind auch Unterstützungsmöglichkeiten für die Beantragung einer ambulanten oder stationären Therapie zu finden. 

Eine telefonische Beratung stellt die BZgA unter der Gratis-Rufnummer 0800 137 27 00 zur Verfügung (Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr sowie von Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr). Weitere Anlaufstellen sind lokale Suchtberatungsstellen sowie Angebote der Krankenkassen.


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(05.04.2024)